AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von stadionzeitung-online.de
Stand 01.01.2021

1. Anwendungsbereich

1.1. Aufträge an die Hohmeister, Böttger, Höting GbR (Auftragnehmer) werden ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. 

1.2. Sofern der Auftraggeber die Vertragsbestätigung mit seinen AGB beantwortet, wird diesen widersprochen. Selbst wenn kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgen sollte, liegt darin kein Einverständnis. 

1.3. Der Auftragnehmer schließt Verträge nicht mit Verbrauchern ab. Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung einer gedruckten Stadionzeitung oder aber einer druckfähigen Datei (PDF) für den Druck einer solchen Stadionzeitung zur weiteren Abgabe an Besucher des Stadions/Fußballplatzes.

1.4. Bei Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. 

2. Angebot

2.1. Der Auftragnehmer unterbreitet auf seiner Webseite kein Angebot. Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Auftraggebers (Bestellung) und der Annahmeerklärung des Auftragnehmers zu Stande. Bestellung und Annahmeerklärung bedürfen zumindest der Textform (z.B. E-Mail, Webformular).

2.2. Jede Bestellung des Auftraggebers für die Erstellung (Druck und/oder PDF) einer Stadionzeitung beinhaltet die Erklärung des Auftraggebers, dass eine ganzseitige vierfarbigen Werbeanzeige des Auftragnehmers und seinem Kooperationspartner, dem Badischen Fußballverband e.V., in die Druckdatei aufgenommen wird. Die Anzeige wird im Innenteil eingefügt. Dadurch reduziert sich die Zahl der verfügbaren Seiten im Vergleich zu der im Angebot des Bestellers angegebenen Seitenzahl um eins. 

2.3. Der Vertrag zwischen den Parteien wird schriftlich oder in Textform geschlossen. Der Vertrag gibt die Vereinbarungen zwischen den Parteien vollständig wieder. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Form genügt die Übermittlung per Telefax bzw. Email oder Webformular. Andere Telekommunikationswege sind nicht ausreichend.

2.4. Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z. B. Maße, Gewichte, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Angaben dieser Art sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

2.5. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Preise und Stornierung

3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise geltend für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, dies betrifft auch Mehr-, Minder- und Sonderleistungen, werden gesondert berechnet.

3. Änderungen der Druckdatei sind nach der Freigabe durch den Auftraggeber aufgrund der automatisierten Verarbeitung nicht mehr möglich. Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Zahlungsweg, Lieferanschrift, Versandart etc.) werden pauschal mit einer Gebühr von € 14,00 inklusive Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.3. Sofern der Auftraggeber die Änderung von angelieferten oder übertragenen Daten veranlasst, werden diese separat berechnet. 

3.4. Stornierungen des Auftrags sind nach der Freigabe aufgrund der automatischen Verarbeitung der Druckdatei nicht mehr möglich.

4. Ausführung des Auftrags

4.1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder Email anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Daten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

4.2. Der Auftraggeber muss sich an die Vorgaben des Auftragnehmers hinsichtlich Auflösung, Dateigrößen etc. halten, er ist für die Druckfähigkeit der Daten verantwortlich. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. 

5.Gewährleistung

5.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit und Korrektheit der gelieferten Daten mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen. Der Bestellvorgang und die Produktion erfolgen in einem automatisierten und optimierten Verfahren und mit Materialien und Prozessen, die nach unserem Ermessen das beste Preis-/Leistungsverhältnis aufweisen. Ein nachträglicher Eingriff ist nicht möglich.

5.2. Beanstandungen der gelieferten Ware wegen offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von fünf Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches für den Unternehmer ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Auftragnehmer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung auch bei äußerlicher Unversehrtheit unverzüglich auf etwaige Schäden zu überprüfen und uns eine Beanstandung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller des beauftragten Transportunternehmens zu reklamieren; diesbezügliche spätere Beanstandungen werden nicht akzeptiert.

5.4. Kommt im Falle einer berechtigten Reklamation eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in Betracht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden eine Gutschrift in angemessener Höhe auszustellen.

5.5. Bei berechtigten Beanstandungen leistet der Auftragnehmer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In jedem Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

5.6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung nachweislich für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5.7.  In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:

geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat) bis zu 4 mm vom Endformat
geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.

Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden) und dem Endprodukt.

5.8. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

5.9. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.

5.10. Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 2% der Bestellmenge liegen ebenfalls im Toleranzbereich und berechtigen nicht zu einer Reklamation. 

5.11. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.

5.12. Bei Beauftragung eines Drucks eines vorgefertigten, durch den Auftraggeber erstellten PDF-Dokuments ist dieser dazu verpflichtet, bei der Erstellung des Dokuments die Hinweise zur PDF-Erzeugung zu Beachten. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://stadionzeitung-online.de/sites/default/files/szo_druckdaten_uplo...

6. Haftung

6.1. Die Haftung der Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.  Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Sofern fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

6.2. Der Auftraggeber garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm an den Auftraggeber übermittelten Daten (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die jeweilige Nutzung verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Kunde alle für die Veröffentlichung und Vervielfältigung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Auswertungs-Rechte zu besitzen.

6.3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die dem Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. Der Auftragnehmer darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber schließen. Andernfalls trägt der Auftragnehmer sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.

6.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

6.5.Soweit der Auftraggeber über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes (Zugangsdaten) verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für einen Missbrauch der Zugangsdaten.

7 Leistung und Fakturierung durch Dritte

7.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte, insbesondere durch mit ihm verbundene Unternehmen, zu erbringen.
7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte, insbesondere mit an verbundene Unternehmen, abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen.

8 Liefer- und Leistungszeit, Liefergebiet

8.1. Es wird unterschieden zwischen einer Produktion im Standard-, Express- oder Overnight-Druck. Der jeweilige prognostizierten Liefertermine werden im Bestellvorgang angezeigt und sind vom Nutzer wählbar.

8.2.  Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

8.3. Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

8.4. Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.

8.5. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

8.6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin oder verbindlicher Termin bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

8.7. Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

8.8. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

9 Gefahrenübergang – Versand

9.1. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

9.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers soweit nichts anderes bestimmt ist.

9.3. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

9.4. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
 
10. Schlussbestimmungen

10.1. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

10.2.  Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

10.3. Soweit der Vertrag oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.